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   OLG Hamm, 14.12.1977 - 4 Ss 762/77   

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https://dejure.org/1977,3320
OLG Hamm, 14.12.1977 - 4 Ss 762/77 (https://dejure.org/1977,3320)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.1977 - 4 Ss 762/77 (https://dejure.org/1977,3320)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - 4 Ss 762/77 (https://dejure.org/1977,3320)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 420
  • JR 1979, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

    Es sieht sich daran jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Dezember 1977 - 4 Ss 762/77 (MDR 1978, 420) gehindert Das Oberlandesgericht Hamm hat dort ausgesprochen: Die Tagessatzhöhe sei in den Urteilsgründen auch dann festzusetzen, wenn die Einzelgeldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werde.

    Der Vorlegung steht nicht - wie der Generalbundesanwalt weiter meint - entgegen, daß die Rechtsfrage, über die das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 14. Dezember 1977 (MDR 1978, 420) befunden habe, nicht mit der im Vorlagebeschluß erörterten identisch sei.

    Der angebliche Fehler, der nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1978, 420) in der (nach sachlichem Recht einwandfreien) Ergänzung des unvollständigen Einzelstrafausspruchs durch das Landgericht liegt, würde die teilweise Aufhebung des Berufungsurteils im Revisionsrechtszug hier also nur zur Folge haben können, wenn er auf die allein erhobene Sachrüge überhaupt berücksichtigt werden dürfte.

    Das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1978, 420) hat das ersichtlich angenommen; denn es hat hervorgehoben, es habe die Tatsache, daß in erster Instanz die Tagessatzhöhe nicht bestimmt worden sei, von Amts wegen zu berücksichtigen.

    Die Erwägung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1978, 420), dem Angeklagten solle hinsichtlich der vom Amtsgericht nicht entschiedenen sachlich-rechtlichen Teilfrage keine Tatsacheninstanz genommen werden mag für die Ausübung des dem Berufungsgericht zustehenden Ermessens von Bedeutung sein, ob es angebracht ist, die Sache - abweichend von der Regel des § 328 Abs. 1 StPO - wegen eines Verfahrensfehlers an das Amtsgericht zurückzuverweisen (§ 328 Abs. 2 StPO).

  • BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer

    Das Produkt aus beidem ist das Strafübel, das den Täter trifft (BGHSt 27, 359, 363; OLG Hamm MDR 1978, 420 [OLG Hamm 14.12.1977 - 4 Ss 762/77]; OLG Karlsruhe a.a.O.; Tröndle, LK 10. Aufl. § 40 Rdn. 75, 75 a; Roos a.a.O.).
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

    Denn für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe muß jede Einzelstrafe für sich auch vollstreckbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78 -, OLG Hamm MDR 1978, 420).
  • BGH, 30.05.1978 - 4 StR 243/78

    Konkurrenz zwischen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

    Diese Bestimmung ist nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Geldstrafe in die Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen worden ist (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 420).
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